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Unterkunftsregeln

Publiziert: 11.2.2022

Beginn und Ende der Unterkunft

Die Unterbringung ist nur für Personen möglich, die das Check-in-Formular im Alfred-Antrag ausfüllen.

Die Identifikationsdaten aus dem Ausweisdokument werden vom Anbieter in die Bücher der untergebrachten Gäste eingetragen.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Personen, die nicht im Voraus benachrichtigt wurden, einschließlich Kinder, nicht unterzubringen.

Haustiere können nur nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter untergebracht werden.

Die Anreise ist am Tag des Aufenthaltsbeginns ab 16:00 Uhr möglich, am Tag des Aufenthaltsendes ist der Gast verpflichtet, das Zimmer bis 12:00 Uhr zu räumen. (Nach gegenseitigem Einvernehmen ist eine Anpassung der An- und Abreisezeiten möglich.) Bei Nichteinhaltung der Abreisezeit ist der Anbieter berechtigt, den Preis für die Übernachtung am nächsten Tag in Rechnung zu stellen.

Der Gast hat das Recht, ein Apartment mit Kochnische und Sanitäranlagen sowie den Platz vor dem Apartment, den dem reservierten Apartment am nächsten gelegenen Kamin, einen reservierten Lagerraum (zweite Außentür) und einen Parkplatz auf dem Gelände zu nutzen.

In den Apartments ist das Rauchen verboten. Bei Nichteinhaltung ist der Anbieter berechtigt, die Kosten für die Beseitigung des Geruchs aus der Wohnung in Rechnung zu stellen.

Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die nächtliche Ruhezeit einzuhalten.

Beim Verlassen der Wohnung ist der Gast verpflichtet, das Licht auszuschalten, Elektrogeräte außer Infrarotheizung auszuschalten, das Wasser zu schließen, die Fenster und die Tür zu schließen.

Im Falle der Entstehung eines Schadens ist der Gast verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Bei Verlust der Schlüssel trägt der Gast sämtliche Kosten, die mit dem Austausch der Schlösser verbunden sind, vollständig.

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